Aktiv gegen Kindesmissbrauch

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    Die sechsjährige Leonie stirbt an einer Gehirnblutung, die durch Misshandlungen ausgelöst wurde. Ihr Stiefvater muss für die Schläge und Tritte, die zu ihrem Tod führten, lebenslang in Haft - doch das ist nicht die Regel. Die Täter kommen oft frei, viele

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    ricko


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    Die sechsjährige Leonie stirbt an einer Gehirnblutung, die durch Misshandlungen ausgelöst wurde. Ihr Stiefvater muss für die Schläge und Tritte, die zu ihrem Tod führten, lebenslang in Haft - doch das ist nicht die Regel. Die Täter kommen oft frei, viele  Empty Die sechsjährige Leonie stirbt an einer Gehirnblutung, die durch Misshandlungen ausgelöst wurde. Ihr Stiefvater muss für die Schläge und Tritte, die zu ihrem Tod führten, lebenslang in Haft - doch das ist nicht die Regel. Die Täter kommen oft frei, viele

    Beitrag von ricko Fr Feb 03, 2023 12:53 pm

    Die sechsjährige Leonie stirbt an einer Gehirnblutung, die durch Misshandlungen ausgelöst wurde. Ihr Stiefvater muss für die Schläge und Tritte, die zu ihrem Tod führten, lebenslang in Haft - doch das ist nicht die Regel. Die Täter kommen oft frei, viele Taten bleiben unentdeckt. Wie kann das sein?

    Gerade einmal sechs Jahre alt wurde Leonie aus Torgelow in Mecklenburg-Vorpommern, bevor ihr Stiefvater sie zu Tode prügelte. Dafür muss er nun lebenslang in Haft. Leonies Schicksal ist kein Einzelfall. 2018 wurden laut BKA-Bericht 136 Kinder gewaltsam getötet, die meisten von ihnen (fast 80 Prozent) starben vor dem sechsten Lebensjahr. In 98 weiteren Fällen blieb es beim Tötungsversuch. Oft kommen ihre Peiniger frei. Doch wie kommt es überhaupt dazu, dass in Deutschland Kinder misshandelt werden und viele Täter mit einem milden Urteil davonkommen?

    Ein Freispruch sei bei Kindesmisshandlung nicht ungewöhnlich, sagt Rechtsmedizinerin Dr. Saskia Etzold ntv.de. "In dem Moment, in dem das Gericht glaubhafte Zweifel an der Täterschaft einer Person hat, wird immer im Zweifel für den Angeklagten entschieden." Grund sei ganz oft folgendes Problem: "Es gibt ein misshandeltes Kind, zwei Bezugspersonen, die nicht aussagen und die beide als Täter in Frage kommen", erklärt die Autorin von "Deutschland misshandelt seine Kinder". Vor Gericht müsse dann nachgewiesen werden, wer von beiden die Tat begangen hat. "Ist nur ein Erwachsener mit dem schwer misshandelten Kind zusammen gewesen, dann ist die Beweislage oftmals relativ klar. Das größere Problem ist, wenn zwei mögliche Täter vor Ort waren und beide behaupten, sie hätten die Tat nicht begangen und man nicht nachweisen kann, wer von beiden es war." Im Fall Leonie konnte vor Gericht nachgewiesen werden, dass der Stiefvater vor ihrem Tod mit der Sechsjährigen allein gewesen war.

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